Datenschutz
1. Verantwortliche Stelle
Bewohnerverein Augarten
Im Waldhof 6
4310 Rheinfelden, Schweiz
Kontakt: Vorstand / Präsidium
Der Verein ist verantwortlich für die Bearbeitung von Personendaten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
2. Zweck der Datenbearbeitung
Der Verein bearbeitet nur jene Personendaten, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind, insbesondere für:
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Führung des Mitgliederverzeichnisses
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Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlungen
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Kommunikation mit Mitgliedern
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Vereinsadministration (z.B. Budget, Jahresberichte, IG‑Koordination)
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Abwicklung von Vereinsaktivitäten und Projekten
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Erfüllung gesetzlicher Pflichten
3. Erhobene Personendaten
Der Verein verarbeitet insbesondere:
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Name, Adresse, Kontaktangaben
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Geburtsdatum (zur Prüfung der Stimmberechtigung)
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Mitgliedschaftsstatus
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Daten im Zusammenhang mit IGs, Arbeitsgruppen oder Vereinsfunktionen
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Daten, die Mitglieder freiwillig zur Verfügung stellen (z.B. Anträge, Korrespondenz)
- Daten, welche im Zusammenhang mit Raumreservationen stehen
Es werden keine Daten erhoben, die für den Vereinszweck oder Reservationen nicht erforderlich sind.
4. Weitergabe von Daten
Personendaten werden nicht an andere Mitglieder oder Dritte weitergegeben, ausser:
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wenn eine gesetzliche Pflicht besteht (z.B. Einberufung einer ausserordentlichen GV nach Art. 64 Abs. 3 ZGB),
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wenn dies für die Erfüllung des Vereinszwecks zwingend notwendig ist (z.B. Kommunikation innerhalb des Vorstands oder IG‑Leitungen).
- wenn Versicherungsfälle im Bezug z.B auf Sachschäden bei Reservationen bearbeitet werden müssen
Eine Weitergabe zu Werbe‑ oder kommerziellen Zwecken erfolgt nie.
5. Datensicherheit
Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko angemessene Sicherheit der Daten. Dazu gehören organisatorische und technische Massnahmen wie:
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Zugriffsbeschränkungen
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sichere Aufbewahrung von Dokumenten
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Schulung von Personen, die mit Daten arbeiten
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sorgfältiger Umgang mit digitalen Kommunikationsmitteln
6. Rechte der betroffenen Personen
Mitglieder haben jederzeit das Recht auf:
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Auskunft über ihre gespeicherten Daten
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Berichtigung unrichtiger Daten
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Löschung, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht
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Einsicht in Vereinsunterlagen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist
Anfragen sind schriftlich an den Vorstand zu richten.
7. Aufbewahrung und Löschung
Personendaten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den Vereinszweck oder gesetzliche Vorgaben notwendig ist. Nach Austritt oder Auflösung einer IG werden nicht mehr benötigte Daten gelöscht oder anonymisiert.
8. Nutzung des Vereinslogos
Das Vereinslogo darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch Ressortleiter IGs und Präsidium verwendet werden. Dies gilt auch für Veröffentlichungen und IG‑Kommunikation.
9. Änderungen der Datenschutzerklärung
Der Vorstand kann diese Datenschutzerklärung anpassen, wenn gesetzliche oder organisatorische Änderungen dies erfordern. Die aktuelle Version wird auf der Website veröffentlicht und hier den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.